Studienseminar Wirtschaft an der Staatlichen Berufsschule 2 Passau
Herzlich willkommen an der Staatlichen Berufsschule 2 Passau. Das Seminar für Wirtschaft besteht an unserer Schule schon seit vielen Jahren und wird aktuell von OStRin Claudia Weber-Friedl betreut. Die wesentliche Aufgabe einer Seminarschule ist die Einführung der Referendar*innen in die Schulpraxis. Zentrale Bestandteile der Lehrerausbildung im Fachbereich Wirtschaft sind Anleitung und Planung sowie Gestaltung und Auswertung des Unterrichts. Darüber hinaus sind sowohl die pädagogische Erziehungsarbeit als auch die pädagogische Gestaltung des Schullebens grundlegende Bausteine, die es zu vermitteln gilt.
Die Staatliche Berufsschule 2 in Passau ist im Regierungsbezirk Niederbayern eine von vier Seminarschulen für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen, das die Referendar*innen mit der Diplomprüfung für Handelslehrer, bzw. dem Master of Science für Wirtschaftspädagogik erworben haben, starten sie an unserer Schule in die zweite Ausbildungsphase. Das erste Jahr dieser praktischen Phase wird an der Seminarschule absolviert. Im zweiten Jahr des Referendariats wechseln die jungen Kolleginnen und Kollegen an eine andere Schule in Bayern. Der zweite Ausbildungsabschnitt endet mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Nach der intensiven universitären Ausbildung führen wir die Referendar*innen in das Unterrichten an unserer Berufsschule ein. Mit einer kaufmännischen Berufsausbildung, bzw. Praktika im kaufmännischen Bereich sind die Referendar*innen bestens für den Einstieg in den Unterricht gerüstet.
Für einen erfolgreichen Unterricht ist eine hohe Fachkompetenz erforderlich sowie aktuelle und adäquate Methoden zur Inhaltsvermittlung. Daneben ist die pädagogische Kompetenz für einen individuellen und passgenauen Unterricht notwendig. Dies alles muss der Referendar bei der Planung des Unterrichts berücksichtigen. Ferner müssen sich die jungen Lehrer bei der Durchführung von Unterricht mit diversen Bedingungen (unterschiedliche Klassen, einzelne Schüler, heterogene Lernvoraussetzungen, unterschiedliches Lerninteresse, verschiedene Ausbildungssituationen,…) für einen gewinnbringenden Unterricht auseinandersetzen. Oberstes Ziel ist es, den Schülern berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln. Dies erfolgt durch den entsprechend gestalteten Unterricht, wobei die Lerner möglichst viel selbstentdeckend arbeiten.
Neben dem Schwerpunkt der pädagogischen Ausbildung werden die Referendar*innen auch im Teilgebiet Schulrecht unterwiesen. Dabei erlangen sie Kenntnisse über die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche die Schule betreffen. In einzelnen Fachsitzungen wird so etwa auf die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Betrieben, Schulaufsicht und Schulträgern eingegangen.
Die Referendar*innen werden von der Seminarlehrerin Frau Weber-Friedl bei den vielfältigen Anforderungen im Rahmen von Seminarsitzungen, Unterrichtsbesuchen und Einzelgesprächen unterstützt und betreut. Den jungen Lehrkräften sollen ein breites Repertoire an Handlungsmöglichkeiten und zahlreiche Ideen mitgegeben werden, damit sie Begeisterung und Zustimmung in ihrem Beruf erfahren. Im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handelns steht dabei immer der einzelne Schüler.
Verteilung der Bewerber auf die Seminarschulen durch das Studienseminar
Verteilung auf die Seminarschulen der beruflichen Fachrichtung und des Unterrichtsfaches (i.d.R. unterschiedliche Schulen, ggf. in unterschiedlichen Regierungsbezirken)
Berücksichtigung sozialer Kriterien und Wünsche - soweit möglich
Information über die Zuteilung durch das Studienseminar
Schriftliche Zuteilungsschreiben durch zuständige Regierung (personalführende Stelle)
September
Vereidigung am 1. Schultag und Dienstantritt an der Seminarschule
Vorherige Prüfung der Zulassung durch Regierung
Vereidigung zum Beamten auf Widerruf (StRef) am Tag des Dienstantritts (1. Schultag)
Am selben Tag nach der Vereidigung: Dienstantritt an Seminarschule der beruflichen Fachrichtung
ab September
1. Ausbildungsjahr an der Seminarschule
Zwei Prüfungslehrproben (eine im Unterrichtsfach)
Einholung des Themas der Hausarbeit
Seminarveranstaltungen (Hauptseminar- und Deutsch-Module) des Studienseminars
Fachsitzungen bei den Seminarlehrkräften
Unterrichtseinsatz an den Seminarschulen
April / Mai
Online Abfrage der Ortswünsche für das 2. Ausbildungsjahr
Mai bis Juli
Zuteilung an eine Einsatzschule
Ausschlaggebend: Bedarf an den Schulen
Berücksichtigung sozialer Kriterien und Wünsche - soweit möglich
ab September
2. Ausbildungsjahr an der Einsatzschule
Abgabe der Hausarbeit
Seminarveranstaltungen (Hauptseminarmodule) des Studienseminars
Eine Lehrprobe in der beruflichen Fachrichtung - mehrstündig
Kolloquium
Mündliche Prüfungen - auch an versch. Tagen möglich
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vorbereitungsdienst werden unter anderem durch folgende Gesetze und Vorschriften festgelegt:
LPO II - Lehramtsprüfungsordnung II: Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
Inhalte z. B.:
Organisation und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung
Inhalte und Bewertung von Prüfungen sowie Anerkennungen
ZALBV - Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (Verordnung Zulassungs- und Ausbildungsordnung berufliche Schulen)
Inhalte z. B.:
Zulassungsvoraussetzungen
Zuständigkeiten
Organisatorische Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes
Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
Aufgaben der Seminar- und Betreuungslehrkräfte
ALBS - Anweisungen zur Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (ZALBV) und zur Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
Inhalte z. B.:
Ausbildungsziele und -inhalte
Zuständigkeiten und Aufgaben
Ausführungen zur Zweiten Staatsprüfung
Ergänzende Vorgaben, z. B. Kultusministerielle Schreiben (KMS) sowie Festlegungen des Studienseminars
Rechtlich bindend ist der genaue Wortlaut in den Gesetzen und Verordnungen. Verantwortlich für die Durchführung des Vorbereitungsdienstes ist das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Siehe: www.studien-seminar.de